Die Kosten einer Solaranlage hängen vor allem von der Nennleistung und Ausstattung der Anlage ab – etwa davon, ob ein Batteriespeicher mit installiert wird. Insgesamt ist der Kauf einer Solaranlage mit einer vier- bis fünfstelligen Investition verbunden.
Anschaffungskosten
Für eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von vier bis zehn Kilowatt-Peak (kWp) werden in der Regel 10.000 bis rund 20.000 Euro berechnet. Wird zusätzlich ein Batteriespeicher installiert, liegen die Gesamtkosten je nach Leistung von Anlage und Speicher bei rund 15.000 bis 30.000 Euro. Hinzu kommen mitunter einmalige Kosten für den Netzanschluss und die Anpassung des Zählerplatzes – je nach Zustand der vorhandenen Zähleranlage ein drei- bis vierstelliger Betrag.
Betriebskosten
Für die jährliche Wartung werden in der Regel 100 bis 200 Euro fällig; anfallende Reparaturen können diesen Betrag im Einzelfall übersteigen. Deckt die Solaranlage nicht den gesamten Energiebedarf ab, sollten Sie zudem die Stromkosten für den Reststrombedarf einkalkulieren.
Einnahmen durch die Einspeisevergütung
Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Die Höhe richtet sich nach der Art der Installation, ob teilweise oder vollständig eingespeist wird, der Nennleistung der Anlage und dem Datum der Inbetriebnahme. Seit Februar 2024 sinkt die Vergütung halbjährlich um einen Prozentpunkt (Degression) – sie wird jedoch für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert, sodass immer der Satz gilt, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme aktuell war. Ein gesonderter Förderantrag ist nicht nötig: Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den Strom abzunehmen und zu vergüten.
| Art der Installation | Maximalleistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| An Gebäude oder Lärmschutzwand | bis 10 kW | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| An Gebäude oder Lärmschutzwand | bis 40 kW | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| An Gebäude oder Lärmschutzwand | bis 100 kW | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| Sonstige Solaranlagen (z. B. Freifläche) | bis 100 kW | 6,26 ct/kWh | 6,26 ct/kWh |
Einspeisevergütung für Inbetriebnahmen zwischen 1.2.2026 und 31.7.2026. Quelle: Bundesnetzagentur, Stand März 2026 – die Sätze werden regelmäßig angepasst.
Wichtig für die Kalkulation: Die Einspeisevergütung liegt im Regelfall unterhalb des Strompreises und eignet sich daher nicht, um die Kosten für zugekauften Strom vollständig zu decken. Wirtschaftlich sinnvoller ist es meist, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen und nur den Überschuss einzuspeisen.
Was den Preis beeinflusst
Die konkreten Kosten variieren je nach Anlagengröße, Modultyp, Dachbeschaffenheit, Region und ausführendem Betrieb spürbar. Ein Vergleich mehrerer Angebote von Fachbetrieben zeigt, welcher Preis für Ihr Vorhaben realistisch ist – und wo sich Verhandlungsspielraum ergibt.