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Voraussetzungen für den Kauf einer Solaranlage

07. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit

Voraussetzungen für den Kauf einer Solaranlage

Grundsätzlich steht es sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen frei, eine Solaranlage zu kaufen und zu installieren. Dabei gelten bestimmte bauliche und rechtliche Voraussetzungen, die etwa von den Wohnverhältnissen abhängen.

Eigentumsverhältnisse

Privatpersonen können eine Anlage in der Regel nur auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus installieren, das ihnen selbst gehört. In einer Eigentums- oder Mietwohnung müssen die Miteigentümergemeinschaft beziehungsweise die Vermieterin oder der Vermieter zustimmen – das gilt auch für ein einfaches Stecker-Solargerät auf dem Balkon. Auf denkmalgeschützten Gebäuden ist die Installation eventuell nicht oder nur eingeschränkt gestattet.

Anforderungen an das Dach

Das Dach muss ausreichend Fläche bieten, tragfähig genug sein und darf – abgesehen vom Betrieb der PV-Anlage – nicht anderweitig genutzt werden, etwa als Werbefläche. Die Sonneneinstrahlung ist in allen Regionen Deutschlands grundsätzlich hoch genug für den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Damit Sie die Anlage effektiv und sicher nutzen können, sollte die Dachfläche zudem frei von Asbest und möglichst wenig verschattet sein, etwa durch Bäume oder Nachbargebäude.

Ausrichtung und Neigung

Die besten Voraussetzungen für einen hohen Ertrag bieten eine Südausrichtung und eine Dachneigung von 30 bis 45 Grad. Liegt der Neigungswinkel unter 25 oder über 60 Grad, kann der Stromertrag um bis zu zehn Prozent sinken. Auf Flachdächern lässt sich die Neigung der Module mit einer Aufständerung optimieren. Ist eine Südausrichtung nicht möglich, ist auch eine Ost-West-Ausrichtung eine Option: Sie ermöglicht es, die meiste Zeit des Tages Solarenergie in Strom umzuwandeln, und erzielt bis zu 70 Prozent der Erträge einer Südausrichtung.

Beratung vor der Entscheidung

Bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden, lohnt sich eine Beratung durch eine Fachkraft. Viele Anbieter stellen individuell passende Sets zusammen – Planung, Installation und Konfiguration sind dabei häufig im Preis inbegriffen.

Rechtliche Pflichten

Marktstammregister

Jede Photovoltaikanlage muss online im Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Verfügt die Anlage über einen Batteriespeicher, ist auch dieser meldepflichtig. Neben der Inbetriebnahme müssen zusätzlich technische Änderungen, ein Betreiberwechsel sowie die Stilllegung der Anlage gemeldet werden. Häufig übernimmt der Installationsbetrieb diese Anmeldung für Sie. Für reine Stecker-Solargeräte ist seit dem 16. Mai 2024 keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr erforderlich.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Für gewöhnlich übernimmt der Installateur auch die Anmeldung Ihrer Solaranlage beim zuständigen Netzbetreiber. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, überschüssigen Solarstrom abzunehmen und gemäß den Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten. Manche Netzbetreiber bieten dazu spezielle Einspeiseverträge an – diese sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und bieten nicht immer günstige Konditionen, teils enthalten sie einseitige Haftungsbeschränkungen. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich.

Gewerbeanmeldung und Steuern

Entgegen gelegentlicher Forderungen einzelner Finanzämter müssen Privatpersonen, die auf dem eigenen Gebäude eine Solaranlage ausschließlich zur Deckung des eigenen Bedarfs betreiben, kein Gewerbe anmelden. Zudem sind PV-Anlagen an Wohngebäuden mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak seit Dezember 2022 von der Einkommensteuer befreit.

Ein geprüfter Fachbetrieb kann vor Ort einschätzen, ob Ihr Dach die technischen Voraussetzungen erfüllt, und übernimmt in der Regel auch die notwendigen Anmeldungen.

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